29.05.2020
Übrigens: auch das Finanzamt will kein Papier mehr von Ihnen
Die Zeiten sind längst vorbei, als man Bilanzen, 4/3-Abrechnungen, die
Umsatzsteuer-Voranmeldung oder die Lohnsteuer-Anmeldung in Papierform beim
Finanzamt einreichte.
Regale voller Alt-Akten sind die Folge der der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht und selbst die Entsorgung ist meistens kostspielig. Deshalb...
Papier kann vernichtet werden
Der Gesetzgeber hat bereits Voraussetzungen geschaffen, werden diese erfüllt, können Papierbelege ohne Wenn und Aber vernichtet werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat "Grundsätze der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" herausgegeben:
Kurz hierzu ein paar Ausführungen dazu:
- Bei einem digitalisierten Beleg kann auf die Vorkontierung verzichtet werden, wenn die Verbindung zwischen Buchung und Beleg jederzeit herstellbar ist.
- Die nach außersteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und nach §147 Absatz 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen können nach §147 Absatz 2 AO bis auf wenige Ausnahmen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den Buchungsbelegen bildlich und mit den anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden und während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können. Für digitale Belege gelten die gleichen Aufbewahrungsfristen wie für Papierbelege.
- Nach dem Einscannen dürfen Papierdokumente vernichtet werden. Einzig und allein Bilanzen und Inventuren müssen in Papierform aufbewahrt werden.
Übrigens: Auch das Finanzamt will kein Papier mehr von Ihnen – heute sollte Buchführung papierlos sein!
Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit!
Wir bieten Ihnen regelmäßig Online-Seminare über DATAC an, durch die Sie die Vorteile der papierlosen Buchhaltung kennenlernen können und Ihnen die Anwendungsvorteile gezeigt werden.