Häufig gestellte Fragen (FAQ)

hier finden Sie wichtige Fragen schon vorab beantwortet

DATAC24-Lohn dient rein für die Erfassung und den Austausch lohnabrechnungsrelevanter Daten, z.B. für die Erfassung der Arbeitszeit oder Höhe des Gehalts, während DATAC24 die Anwendung zur Übermittlung der Rechnungen-, Kassen- und Bankbewegungen der Finanzbuchführung ist, worüber Sie Ihre Offenen-Posten und BWA rückübermittelt bekommen.
Nein. Wir empfehlen folgenden Scanner aus dem Hause Canon. „Canon DR-C225 II“, dieser scannt auch mühelos kleine Tankbelege. Das Gerät kann über uns bestellt werden und direkt an Ihre Lieferadresse geliefert werden. Sprechen Sie uns gerne auf den Scanner an.
Nur lokal bei Ihnen und bei uns auf dem Rechner, es erfolgt keine Speicherung Ihrer Daten auf irgendwelchen Servern oder Clouds im Internet. Der Transfer erfolgt ähnlich wie beim Versenden einer E-Mail.
Nein, beide Formen von DATAC24 sind keine online-basierten Internetanwendungen, man kann damit auch ohne Verbindung zum Web arbeiten, lediglich für das Versenden der Daten ans Buchführungsbüro* ist die Internetverbindung notwendig.
Die kompletten Buchhaltungsdaten werden täglich von uns auf externen Medien gesichert, das ist unserer Service für Sie. Sind sind lediglich für die Sicherung der Daten im Programm DATAC-Archiv (sofern Sie das nutzen) verantwortlich, da diese Daten sich nur lokal bei Ihnen befinden und von der Buchhaltung losgelöst sind.
Selbstverständlich stehen wir jederzeit für den persönlichen Kontakt per Telefon zur Verfügung. Zusätzlich gibt es in DATAC24 zu jedem Beleg ein Textfeld in dem Sie weitere Erläuterungen mit übermitteln können
Ihre Angebote und Rechnungen für Ihre Kunden können Sie weiterhin über dieses Programm schreiben. Im Gegensatz zu den Kundenrechnungen müssen Angeboten ja nicht zwingend als Belege zu einem Buchungssatz erfasst werden.

DATAC24 dient Ihnen als Modul, wenn sie die Erstellung Ihrer Buchhaltung „outsourcen“ wollen, das heißt nicht selber erstellen wollen/können weil Ihnen die Fachexpertise fehlt oder auch Sie schlicht keine Zeit dazu haben. Ihre Kundenrechnungen importieren Sie dann bequem aus Ihrem Programm ins DATAC24 und übermitteln den Stapel mit Rechnungen als „digitale Akte“ an das Buchführungsbüro*.
Ihre Kassenbewegungen erfassen Sie ebenfalls in DATAC24. DATAC24 enthält ein integriertes und einfach zu schreibendes Kassenbuch, in welchem Sie auch Ihren ganzen Bargeldbestand gesetzeskonform erfassen können und Ihre Einträge unveränderbar festschreiben. Das Ganze entspricht den aktuell gesetzlich geltenden Vorschriften. Die erfassten Kassenbewegungen verbuchen wir dann nach der Übermittlung an uns auf Konten.
Dieses DATAC Büro arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (§ 6 Ziff. 3 u. 4) für den gewerblichen Buchhalter. Der Leistungsumfang umfasst das Aufbereiten des Buchungsgutes, das Kontieren und Erfassen der lfd. Geschäftsvorfälle auf eigenen EDV-Anlagen und das Erstellen der monatlichen Listen und Auswertungen sowie Zusatzarbeiten im Bereich der Unternehmensberatung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.

* immer wenn auf dieser Website „Buchführungsbüro“ oder „Leistungen“ steht, bezieht sich das auf die Vorschriften des § 6 Ziff. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes